Die Gefahrgut-Ausbildung gliedert sich wie folgt:
Teil I | T | Unterricht über Einsatzkonzept Löschzug Gefahrgut bis Einsatz-Zeitablauf | |
T | Schutzkleidung | ||
P | Stationsausbildung: | ||
Station 1: An- u. Ablegen von Chemikalienschutzanzügen Gewöhnungsübung (Orientierung, Verständigung) | |||
Station 2: Messgeräte: Explosionsgrenzenwarngeräte, Gasspürpumpen, Prüfröhrchen | |||
Station 3: Ölnachweispapier, -paste, Indikatorpapier | |||
T | Unterricht über Trupps bis Zeitüberwachungstafel | ||
Teil II | P | Abdichten | |
Auffangen | |||
Umpumpen | |||
Teil III | P | Einsatzübung | |
Teil IV | P | Jährliche Übung am GW-G: Abdichten, Auffangen, Umpumpen |
Zur besseren Erkennung von ausgebildeten CSA-Atemschutzgeräteträgern werden die am Helm vorhandenen schwarzen "A" gegen grüne getauscht.
Zur ständigen Auffrischung der Kenntnisse und Weiterbildung auf neuen Gerätschaften sind alle CSA-Geräteträger angehalten sich bei den jährlich angebotenen Lehrgängen weiterzubilden und ihren Ausbildungsstand zu erweitern.
Diese Aufgabe wird in der Regel bei den jeweiligen Feuerwehr am Standort übernommen oder in Kombination mit den Gefahrgutwehren durchgeführt.